Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der IWW-Plattform Wasser® vom 28. Juni 2012

  1. Allgemeines

    Die IWW-Plattform Wasser® ist ein Onlineservice (Onlineplattform), nachfolgend „Onlineplattform“ genannt, zur Erhebung, Auswertung und Archivierung von Daten im Zusammenhang mit Kennzahlen- und Benchmarkingprojekten sowie Projekten mit Datenerhebungen durch Dritte. Die Onlineplattform (www.iww-plattformwasser.de) ist ein Projekt bezogener Service der „IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH" sowie der „IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH“, nachfolgend „IWW“ genannt.

  2. Anwendungsbereich

    Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Onlineplattform sowie die Nutzung der auf der Onlineplattform angebotenen Daten, Services und Module durch ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer.

  3. Änderung der Nutzungsbedingungen

    IWW behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. IWW wird die Projektteilnehmer über die Änderung jeweils informieren und die geänderten Nutzungsbedingungen zum Download bereithalten. Die Nutzung der Onlineplattform und insbesondere von Services und Modulen richtet sich dann nach den geänderten Nutzungsbedingungen.

  4. Anmeldung, Verantwortung für den Account

    1. Die Nutzung der Onlineplattform setzt eine Anmeldung mit Einrichtung eines Nutzer-Accounts für die Nutzer des Projektteilnehmers durch den Projektteilnehmers voraus. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.

    2. Der angemeldete Nutzer kann die Onlineplattform ausschließlich persönlich nutzen.

    3. Bei der Anmeldung muss der Nutzer seinen vollständigen, richtigen Namen sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Er muss berechtigt sein, diese E-Mail zu verwenden. Der Nutzer muss sicherstellen, dass er über diese E-Mail erreichbar ist.

    4. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere die Kontaktdaten) stets aktuell zu halten und IWW unverzüglich über Änderungen zu informieren.

    5. Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass der Account keinem Dritten zugänglich gemacht wird und dass Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

    6. Für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung von Benutzername und Passwort vorgenommen werden, Ist der angemeldete Nutzer wie für eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der angemeldete Nutzer die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten hat, insbesondere Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt hat.

    7. Der Nutzer ist verpflichtet, IWW unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder der Nutzer weiß oder befürchtet, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.

    8. IWW stellt dem Projektteilnehmer individuelle Zugangscodes für die jeweiligen Nutzer zur Verfügung, die eine Zugangsberechtigung zur Onlineplattform erhalten sollen. Liegen dem Projektteilnehmer Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Dritter entgegen der Geheimhaltungsverpflichtung Kenntnis von dem Zugangscode erhalten hat, so ist er verpflichtet, dies der IWW unverzüglich mitzuteilen. Der Projektteilnehmer bzw. die von ihm benannten Nutzer sind verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Er hat hierzu auch diejenigen Mitarbeiter zu verpflichten, die einen Zugangscode erhalten.

    9. Der Nutzer sichert zu, dass er keine Einrichtungen, Software oder sonstige Daten verwendet oder in anderer Weise benutzt, die zu Veränderungen an der Onlineplattform oder der Software-Lösung führen können oder die Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen können.

    10. Der Aufbau der Online-Verbindung zur Onlineplattform und der Betrieb des notwendigen Client-Rechners obliegen dem Projektteilnehmer und sind kein Bestandteil der Leistung der IWW. Vom Projektteilnehmer sind die hierfür entstandenen Kosten zu tragen.

    11. IWW ist berechtigt, Inhalt und Umfang ihrer Leistungen jederzeit in für den Projektteilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, zu erweitern oder einzuschränken. Die IWW wird solche Maßnahmen insbesondere vornehmen, wenn dies durch technische oder rechtliche Umstände veranlasst ist oder der Sicherung der Daten oder Funktionalität dient.

    12. Der Leistungsumfang der Onlineplattform ergibt sich aus der aktuellen Nutzungsbeschreibung. Der Projektteilnehmer verpflichtet sich, die darin beschriebenen Prozesse und Abläufe einzuhalten.


  5. Verantwortung für Inhalte und Verbot illegaler Nutzung

    1. Jede Nutzung der Onlineplattform für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht etc. zu beachten. Jeder Verstoß kann zur Kündigung und Schadensersatz berechtigen.

    2. Es ist ausdrücklich untersagt, Viren, Würmer oder anderen schädlichen Code auf die Onlineplattform hoch zu laden oder per E-Mail zu versenden.


  6. Freistellung von Ansprüchen Dritter

    Machen Dritte Ansprüche gegen IWW aufgrund von angeblichen Rechtsverletzungen geltend, ist IWW berechtigt, die entsprechenden Inhalte bis zur endgültigen Klärung der geltend gemachten Ansprüche zu löschen, insbesondere ihre Zugänglichkeit im Internet zu unterbinden.

  7. Online-Datenmanagement

    Soweit sich der Nutzer an Kennzahlen- und Benchmarkingprojekten auf der Onlineplattform beteiligt gilt folgendes:
    1. Der Nutzer kann über die IWW-Plattform Wasser® Datenerhebungen und Kennzahlen- und Benchmarkingvergleiche im Rahmen von Projekten zu verschiedenen Themen durchführen.

    2. Das Leistungsangebot von IWW im Bereich Kennzahlen- und Benchmarkingprojekte umfasst:

      • Bereitstellung einer geeignete Onlineplattform

      • Bereitstellung elektronischer Erhebungsdokumente

      • IWW stellt auf einem eigenen oder fremden Server die Online-plattform zur Verfügung, auf die der Nutzer während der Laufzeit des Projektes über das Internet zugreifen kann. Der Nutzer erhält dafür ein nicht-übertragbares und nicht- ausschließliches Recht zur Nutzung der Onlineplattform im System der IWW. Er ist nicht berechtigt, die Onlineplattform herunterzuladen oder in sonstiger Weise zu verwenden.


  8. Pflichten des Projektteilnehmers bei der Teilnahme an Kennzahlen- und Benchmarkingprojekten

    1. Der Projektteilnehmer darf die Plattform nur in der Absicht benutzen ein Kennzahlen- oder Benchmarkingprojekt durchzuführen.

    2. Der Projektteilnehmer bzw. der/die von ihm benannte/n Nutzer ist/sind allein berechtigt und verpflichtet, seine Kennzahlen ober Benchmarking-Daten in das System einzugeben.

    3. Der Projektteilnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Zugangsberechtigungen nur von den Mitarbeitern genutzt werden können, denen sie zugeteilt wurden und dass nicht verschiedene Mitarbeiter eine Zugangsberechtigung nutzen können.


  9. Datenschutz, Datenübertragung

    1. IWW wird die erfassten Daten nur im Rahmen des mit dem Projektteilnehmer geschlossenen Vertragsverhältnisses nutzen und insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften und Projekt bezogenen Vertraulichkeitsregelungen beachten. IWW wird seine Mitarbeiter und eventuelle Subunternehmer auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichten.

    2. Die Vertragsabwicklung, insbesondere die Übertragung von Inhalten, Datenverarbeitung und Service erfolgen, sofern keine anderen Regelungen getroffen worden, verschlüsselt über Internet.

    3. IWW ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung Subunternehmer einzuschalten und die von Ihnen eingestellten Inhalte und alle im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung geltender Vertraulichkeitsvereinbarungen an diese Subunternehmer zu übertragen bzw. diesen zugänglich zu machen.


  10. Geheimhaltung/Schutzrechte

    IWW verpflichtet sich, alle im Rahmen des Projektes erlangten Kenntnisse von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.

    IWW wird alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. IWW wird das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrags nur Personen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.

    Jeder Vertragspartner entscheidet in selbständiger Verantwortung, welche Daten er in die Onlineplattform im Rahmen eines Projektes einspeist. Rechtsfolgen, insbesondere Schadensersatzansprüche betroffener Dritter, die sich ergeben, weil die Einspeisung der Daten gegen geltende Rechtsvorschriften, insbesondere solche des BDSG, verstößt, trägt derjenige Vertragspartner, der die betreffenden Daten eingebracht hat.

    Insoweit wird der jeweils andere Vertragspartner von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte gegenüber diesem geltend machen, freigestellt.

    IWW ist befugt, die im Rahmen des Projektes durch den Projektteilnehmer bekannt gegebenen personenbezogenen Daten EDV-gestützt zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

    Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges für die Projektabwicklung bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der IWW bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werden.

  11. Haftung

    IWW haftet dem Projektteilnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von IWW bzw. deren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt auch gegenüber Dritten. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.

    Will der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftung vereinbaren, so ist IWW hierzu grundsätzlich bereit. Die dafür entstehenden Kosten (Versicherungen) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierzu ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.

    Schadensersatzansprüche des Projektteilnehmers gegen die IWW verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Projektes; bei versteckten Mängeln verjähren die Schadensersatzansprüche nach zwölf Monaten nach Kenntnis des Mangels. In beiden vorgenannten Fällen verjähren die Schadensersatzansprüche jedoch spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.

    Darüber hinausgehende Haftungsansprüche des Auftraggebers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

  12. Gewährleistung

    1. IWW ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig auszuführen.

    2. Für die dem Projektteilnehmer zur Verfügung gestellten Kennzahlen und Benchmarking-Daten übernimmt IWW keine Gewährleistung.

    3. IWW schließt jede Gewährleistung und Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der von einem Kennzahlen- oder Benchmarkingprojektteilnehmer gemachten Angaben aus.


  13. Höhere Gewalt

    Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen sie die jeweiligen Vertragspartner, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhergesehen, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Vertragspartner teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

  14. Urheberrecht

    1. Die IWW-Plattform Wasser, die Benutzeroberfläche sowie alle Bestandteile der IWW-Plattform Wasser und sonstigen Diensten und Angeboten sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation des Programms, alle Funktionalitäten und Programmnamen sowie alle Logos.

    2. Sämtliche Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation, insbesondere die Ausübung sämtlicher vermögensrechtlichen Befugnisse, stehen ausschließlich IWW zu. Der Projektteilnehmer erhält nur die in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsrechte.


  15. Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Kündigung

    1. Mit Einrichtung des Accounts kommt Projekt bezogen ein Vertrag über die Nutzung der IWW-Plattform Wasser® zu Stande. Eine Verlängerung der Nutzung über das Projektende hinaus kann durch Sondervereinbarung geregelt werden.

    2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. § 314 BGB gilt entsprechend.

    3. Bei Vertragsende, unabhängig vom Grund, wird der Account deaktiviert. Ein Zugang zum Account und den Inhalten ist danach nicht mehr möglich.


  16. Sonstiges

    Eine Abtretung der Rechte aus dem Nutzungsverhältnis mit der IWW bedarf deren vorherigen schriftlichen Zustimmung.

    Zusatzvereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Nutzungsbedingung ist der Sitz von IWW, Mülheim an der Ruhr.

    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingung oder dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich hierbei eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine wirtschaftlich gleichwertige angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, falls sie den Punkt bedacht hätten.

    Sofern diese Nutzungsbedingungen nichts anders vorsehen gelten die AGB des IWW in der jeweils gültigen Fassung.



Fassung vom 28.06.2012